Praxis für Osteopathie (Achern)
Sie sind Ärztin/Arzt, Apotheker(in), Heilpraktiker(in oder Therapeut(in), die eine „therapeutische Dienstleistung am Patienten“ anbieten und entsprechend eine anerkannte Ausbildung (bspw.nach dem HeiprG §1, Abs. 1-3) nachweisen können?
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