Die Zahlung von Steuern ist zweifellos eine rechtliche Pflicht, um den Staatshaushalt zu füllen und die Gesellschaft als Ganzes zu unterstützen. Sie gewährleistet die Bereitstellung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Infrastruktur und soziale Programme, die für das Wohlergehen der Mitarbeiter und der gesamten Gemeinschaft unerlässlich sind. Doch es gibt auch eine andere Sichtweise auf das Thema, die oft übersehen wird:

Hinter jedem Unternehmen stehen Menschen – meist engagierte Mitarbeiter, die Tag für Tag ihr Bestes geben, um das Unternehmen zum Erfolg zu führen. Sie sind es, die ihre Zeit, Energie und ihr Know-how investieren, um Produkte zu entwickeln, Dienstleistungen anzubieten und Arbeitsplätze zu schaffen. Sie sind die treibende Kraft hinter dem Unternehmen und verdienen es, für ihre harte Arbeit belohnt zu werden. Die Zahlung von Steuern erscheint jedoch oft als eine unvermeidliche Last, die die finanziellen Ressourcen des Unternehmens schmälert. In Anbetracht dieser Tatsache sollten Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig prüfen, wie sie ihre Steuerlast senken können, ohne dabei ihre Verpflichtungen zu vernachlässigen. Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre steuerlichen Angelegenheiten nicht allein dem Steuerberater überlassen, sondern selbst eine aktive Rolle bei der Gestaltung ihrer Steuerstrategie einnehmen. Dabei gibt es verschiedene legale Möglichkeiten, um die Steuerbelastung zu optimieren. Durch eine sorgfältige Planung und Nutzung von Steuervorteilen können Unternehmen ihre finanziellen Ressourcen besser für notwendige und manchmal überlebenswichtige Investitionen einsetzen. Dies kann beispielsweise die Förderung von Innovationen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder die Erweiterung der Geschäftstätigkeit umfassen.

Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Optimierung der Steuerlast nicht bedeutet, die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu vernachlässigen. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass die Zahlung von Steuern eine Verpflichtung darstellt, die auf einer fairen Verteilung der finanziellen Lasten basiert und dazu dient, das reibungslose Funktionieren des Staates und das Gemeinwohl zu gewährleisten. Indem Unternehmen ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und gleichzeitig ihre Steuerstrategie optimieren, können sie ihre finanzielle Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern. Die Gewährleistung einer angemessenen Steuerbelastung ermöglicht es Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit zu erweitern, Innovationen voranzutreiben und Arbeitsplätze zu schaffen. Es ist eine Balance zwischen der eigenen wirtschaftlichen Entwicklung und der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Es ist daher ratsam, dass Unternehmen professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen zu verstehen und bspw. mit Hilfe einer Mitgliedschaft in einer Europäich-wirtschaftlichen-Interessenvereinigung (kurz EWIV genannt) eine effektive Steuerstrategie zu entwickeln. Dies ermöglicht es ihnen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ihre Steuerlast zu optimieren, ohne dabei in Konflikt mit den geltenden Vorschriften zu geraten.

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Marc Eisinger

Beim Thema Haftung scheiden sich die Geister – Jeder Selbstständige weiß, dass er in seinem persönlichen Maß haftet. Gerade hinsichtlich der Gesetzgebung des StaRUG, ist hierbei doch ein wenig Aufklärungsarbeit gefordert, denn hier haften Sie im „dümmsten“ Fall mit Ihrem Privatvermögen!

Vorab sei gesagt, dass das StaRUG weitreichende Folgen für kleine- und mittelständische Unternehmen hat! Das Gewerbezentrum Bühl weist nicht umsonst immer wieder darauf hin, dass das StaRUG, das meistunterschätze Gesetz im geschäftlichen Raum ist. Zum 01.01.2021 ist das StaRUG, das Unternehmens- Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz in Kraft getreten. Ein Gesetz, welches haftungsbeschränkte Unternehmer auch über die Stammeinlage hinaus, mit dem Eigenkapital, bzw. dem Privatvermögen haften lässt. Was ist das StaRUG und wo kommt dieses her? 2017 hat die EU-Kommission festgestellt, dass europaweit zu viele Insolvenzen stattfinden. Die besagte EU-Kommission hat ALLE Mitgliedsstaaten aufgefordert, ihr Insolvenzrecht an die EU-Richtlinie anzupassen. Hierfür gab es eine Frist zur Umsetzung bis einschließlich 31.12.2020. 2020 hat die EU-Kommission 3 Monate vor Ablauf der Frist die EU-Staaten, welche der Aufforderung bislang noch nicht gefolgt sind, höflich daran erinnert, doch bitte die Frist einzuhalten, denn eine Verlängerung hätte es nicht gegeben. Deutschland, selbstverständlich mit von der Partie: unsere Staatsekretäre standen hierbei nun vor einem Riesen Problem. 3 Monate Zeit, um das Insolvenzrecht auf den Kopf zu stellen, wie soll das funktionieren? Natürlich war man hierbei schlau und hat die Richtlinie konform der Vorgabe der EU-Kommission in das StaRUG, das Unternehmens- Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz gepackt, welches kein Mensch kennt, beschlossen und verabschiedet in einer Nacht- und Nebelaktion am 17.12.2020, um 14 Tage später in Kraft zu treten. Das StaRUG schreibt nun mit Beginn des Jahres 2021 vor, dass ein Risiko- Früherkennungssystem für alle haftungsbeschränkten Unternehmen bindend ist, welches in der Lage sein muss, die bestandsgefährdeten Bereiche des Unternehmens abzudecken. Der Geschäftsführer hat im Rahmen des §43 GmbHG eine Sorgfaltspflichtnachzuweisen. Nach §1 StaRUG, hat er darüber hinaus die Pflicht dass er im Rahmen sein Position als Geschäftsführung Risiken erkennt, analysiert, bewertet, dokumentiert, darüber berichtet und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten hat! Bei bestandsgefährdeten Risiken, kann dieser hierbei auch mit dem Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden.

“Hat Ihr Steuerberater Sie schon auf Ihr Haftungsproblem hingewiesen?” ist eine der häufig gestellten Fragen vom Gewerbezentrum Bühl. Interessant ist die Betrachtung des Steuerberaters nach §102 StaRUG, denn dieser sagt aus, dass der Steuerberater eine sogenannte Informations- und Mitteilungspflicht hat! Kommt der Steuerberater dieser nicht nach, ist dieser im schlimmsten Fall mit in der Haftung, bestenfalls auch mit seinem Privatvermögen. Kann man dem Steuerberater hierbei einen Vorwurf machen? Alexander Radtke vom Gewerbezentrum Bühl sagt “bedingt… Der Steuerberater ist grundsätzlich verpflichtet im Rahmen einer Insolvenzgefährdung seines Mandanten, sich auf die Insolvenzverordnung zu beziehen (hier hätte eigentlich das StaRUG hineingehört)” und dennoch – „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ Wenn der Steuerberater seine Mandanten schon nicht darauf hinweist, weil er es vielleicht selbst nicht weiß, wer dann? Am besten macht man den Selbsttest und schreibt seinem Steuerberater folgenden Text als E-Mail:

Sehr geehrter Herr Steuerberater XY,

ist es richtig, dass der §1 StaRUG für mich als Geschäftsführer/Geschäftsinhaber der XY-GmbH NICHT gilt?

Die meisten werden verblüfft über dessen Antwort sein!

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Alexander Radtke

Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von derzeit bis zu 600 Watt ist eine kleine Photovoltaikanlage, die auf einem Balkon, einer Terrasse, einem Carport oder auf dem Hausdach installiert wird und eine maximale Stromerzeugung von 600 Watt ermöglicht. Es handelt sich um eine kompakte Anlage, die in der Regel aus einem oder zwei Solarmodulen besteht, die auf einem Gestell oder einer Halterung montiert sind.

Ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt kann je nach Sonneneinstrahlung und anderen Umgebungsbedingungen eine bestimmte Menge an elektrischer Energie erzeugen (im Durchschnitt 600kW/h pro Jahr). Der erzeugte Strom kann direkt im Haushalt verwendet werden, um den Eigenverbrauch zu decken. Wenn mehr Strom erzeugt wird als benötigt, fliest, dieser in das Stromnetz, optional kann man dies mit einem Stromspeicher verbinden und in der dunklen Zeit entnehmen. Es ist wichtig anzumerken, dass die tatsächliche Stromerzeugung eines Balkonkraftwerks von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel der geografischen Lage, der Ausrichtung des Balkons zur Sonne, dem Schattenwurf durch umliegende Gebäude oder Bäume und der Effizienz der verwendeten Solarmodule. Vor der Installation eines Balkonkraftwerks ist es ratsam, eine Einschätzung der potenziellen Stromerzeugung vor Ort vorzunehmen. Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 600 Watt sind eine praktische Option, um erneuerbare Energie zu erzeugen und den eigenen Strombedarf teilweise zu decken. Sie bieten insbesondere für Mieter oder Hausbesitzer mit begrenztem Platzangebot eine Möglichkeit, Solarenergie zu nutzen und von den Vorteilen der Photovoltaik zu profitieren. Vorsicht: es besteht Suchtgefahr, wer einmal mit einem kleinen Kraftwerk anfängt, wird dies gerne erweitern möchten.

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Matthias Schwarz

Eine EWIV, also eine “Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung” ist eine Rechtsform, die es Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, sich zu einer einzigen juristischen Person zusammenzuschließen und gemeinsame wirtschaftliche Aktivitäten durchzuführen. Diese Rechtsform wurde geschaffen, um die Zusammenarbeit und den Austausch von Ressourcen zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Eine EWIV kann von Unternehmen unterschiedlicher Größe und aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen gegründet werden, wie zum Beispiel Handel, Industrie, Dienstleistungen oder Forschung und Entwicklung. Die Mitglieder einer EWIV können sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen sein. Die Gründung einer EWIV erfolgt durch einen Vertrag zwischen den beteiligten Unternehmen. Dieser Vertrag regelt die Organisation und die Geschäftsaktivitäten der EWIV, wie beispielsweise die Verteilung von Gewinnen und Verlusten, die Haftung der Mitglieder, die Entscheidungsfindung und die Aufgabenverteilung innerhalb der EWIV.

Viele dieser Gründe haben auch den Businessclub Connexxtion 2021 veranlasst, die CityLife EWIV mit Sitz in Offenburg zu gründen. Wie jede andere EWIV auch, musste auch die CityLife EWIV von den nationalen Behörden anerkannt werden, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Dies erfolgte im März 2021 durch den Eintrag in das Handelsregister. Die Anerkennung erfolgt immer gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2137/85 über die EWIV. Diese Verordnung legt die Voraussetzungen und Verfahren für die Gründung, Anerkennung, Organisation und Auflösung einer EWIV fest. Die EWIV unterliegt einem speziellen rechtlichen Rahmen, der sicherstellen soll, dass die Interessen der Mitglieder geschützt werden und die EWIV im Einklang mit den europäischen Gesetzen und Vorschriften agiert. Sie bietet den Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen, darunter die Möglichkeit, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu koordinieren und zu harmonisieren, gemeinsame Ressourcen zu nutzen, Kosten zu senken und Synergieeffekte zu nutzen – im Falle der CityLife EWIV bedeutet das: die Mitglieder der CityLife EWIV können einen großen Teil ihrer Steuerlast in Eigenkapital wandeln und gleichzeitig regionale Wirtschaftskreisläufe fördern, die gerade für Selbständige, Freiberufler und kleiner Unternehmen aus einer Region (über)lebenswichtig sein können. Wir müssen zwar alle Steuern zahlen und letztendlich sind Steuern auch wichtig, um öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten , Krankenhäuser und natürlich auch die Straßeninfrastruktur zu finanzieren, als Unternehmen trägt man aber auch die Verantwortung für seine Mitarbeitenden und für Überlebensstrategien, wie dem Erhalt lokaler Kaufkraft und daher sollte man im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nicht nur wissen, wie man Geld verdient, sondern auch, wie man es – bspw. für wichtige Investitionen – behalten kann.

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Marc Eisinger

Der Erfolg in der digitalen Welt der Social Media hängt von Engagement, Authentizität und Zielgerichtetheit ab. Es ist faszinierend, wie durch den strategischen Einsatz von Social Media-Plattformen die Reichweite und das Engagement eines Unternehmens oder einer Einzelperson exponentiell gesteigert werden können. Ein gut geplanter Social Media-Auftritt kann dazu beitragen, eine starke Online-Präsenz aufzubauen und eine engagierte und loyale Community zu etablieren.

“Die Macht von Social Media liegt in der Verbindung”, sagt Social Media-Stratege Jan Dischereit aus Rheinau, “die Schaffung von relevantem und ansprechendem Inhalt, der den Nutzer anspricht, ist der Schlüssel zur Etablierung einer starken Online-Präsenz.” Er rät: “Verwende immer die einzigartigen Funktionen jeder Plattform, um Deine Geschichte zu erzählen und einen Dialog mit Deiner Community zu führen. Die regelmäßige Interaktion und das Engagement für Deine Follower können das Vertrauen stärken und eine loyale Anhängerschaft aufbauen. Selbst wenn Du neu in der Social Media-Welt bist, laß` Dich nicht abschrecken. Fange einfach an, konsequent und authentisch zu posten, und Du wirst bald die Vorteile erkennen, die Social Media Deinem Markenaufbau bieten kann.

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Jan Dischereit

Eine langjährige Zusammenarbeit zwischen Kunde und Fotograf ist nicht nur für den Fotografen empfehlenswert, sondern auch für die Unternehmen selbst. Denn, wenn man bereits oft zusammen gearbeitet hat, werden Dinge wie: Planung, Vorbereitung und Umsetzung wesentlich einfacher und weniger zeitintensiv.

Alle kennen die Abläufe während des Shootings und man kann Hand in Hand zusammenarbeiten. Es muss kein Bildstil mehr gefunden werden und eine gleichbleibende Qualität der Fotografien wird damit ebenfalls gewährleistet, was wiederum zur besseren Wiedererkennung des Unternehmens führt. Zudem kennen die Unternehmen den Workflow des Fotografierenden und können besser planen, bis wann sie die Endergebnisse erhalten. Die Preise sind dem Unternehmen dadurch auch bekannt, was Kalkulationen einfacher macht. Auch zeittechnisch kann so besser geplant werden, da alle Beteiligten ungefähr wissen, wie lange ein Shooting für ihre Zwecke dauern kann. Im Gegenzug ist dem Fotograf bekannt auf welche Details er bei beispielsweise Produkten achten muss, welche Optik und Bildaufbau das jeweilige Unternehmen bevorzugt oder auch was auf Bildern nicht zu sehen sein sollte. Durch eine lange Zusammenarbeit ergeben sich für alle Beteiligten Vorteile – und warum sollte man dies nicht nutzen?

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Ansgar Peter

In Zeiten des Fachkräftemangels wird es für Unternehmen immer wichtiger, auf innovative Personalrekrutierungsstrategien zu setzen. Eine Möglichkeit, um den Erfolg der Personalgewinnung zu erhöhen, ist die Zusammenarbeit mit Personalrekrutierungsagenturen, die speziell auf die Nutzung von CEO-Videos zur Personalgewinnung spezialisiert sind. Das Konzept ist einfach: Der Geschäftsführer oder ein Mitglied des Managementteams des Unternehmens nimmt ein Video auf, in dem er das Unternehmen und seine Vision vorstellt und potenzielle Mitarbeiter dazu auffordert, sich zu bewerben. Diese Videos können auf den Karriere-Websites des Unternehmens, Jobportalen und sozialen Medien geteilt werden. Dieser Ansatz ist insbesondere für kleinere Unternehmen ohne starkes Arbeitgeber-Image geeignet. CEO-Videos können das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber positionieren und das Interesse potenzieller Bewerber wecken.

Personalrekrutierungsagenturen, die mit CEO-Videos arbeiten, haben in der Regel eine breite Reichweite und können das Video auf verschiedenen Plattformen teilen, um es der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie sind auch erfahren in der Analyse der Zielgruppe potenzieller Bewerber und können das Video entsprechend anpassen, um die größte Wirkung zu erzielen. Ein weiterer Vorteil von CEO-Videos ist, dass sie den Bewerbungsprozess vereinfachen können. Das Video ermöglicht den potenziellen Kandidaten einen ersten Einblick in das Unternehmen und seine Kultur zu gewinnen, bevor sie ihre Bewerbung einreichen. Allerdings gibt es auch Herausforderungen, die bei der Nutzung von CEO-Videos in der Personalrekrutierung zu beachten sind. Es gilt, das Unternehmen und dessen Vision gezielt und präzise in einem kurzen Video zu vermitteln. Nur so kann sich der potenzielle Bewerber einen genauen Eindruck seines eventuellen zukünftigen Arbeitgebers verschaffen und im Vorfeld abwägen, ob er sich in dem Unternehmen wohlfühlen kann. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nutzung von CEO-Videos in der Personalrekrutierung eine vielversprechende Strategie ist, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Unternehmen sollten jedoch sicherstellen, dass das Video präzise und authentisch ist und eine klare Botschaft über das Unternehmen und seine Kultur vermittelt. Personalrekrutierungsagenturen, die auf diese Strategie spezialisiert sind, können Unternehmen bei der Erstellung von CEO-Videos und der Verbreitung auf verschiedenen Plattformen unterstützen.

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Markus Deckert

Pünktlich zum 160. Connexxtion Meeting in Bühl konnten wir unsere erste Ausgabe der neuen Eventzeitung “Connexxtion NEWS” herausgeben und präsentieren in dieser einen interessanten Mix aus Beiträgen unserer Sponsoren, unserer “Köpfe der Region” und unserer Mitglieder. Besonders freuen wir uns, dass wir in Zusammenarbeit mit Fotograf Ansgar Peter noch am Abend des 160. Connexxtion Meetings druckfrisch eine Auswahl aus allen Eventbildern in die Connexxtion NEWS aufnehmen konnten.

Ab sofort erscheint die Connexxtion NEWS jeden letzten Donnerstag im Monat (außer in den Schulferien) und wird anläßlich des an diesem Tag stattfindenden PARTY-Connexxtion Meetings herausgegeben – inkl. natürlich einer Auswahl an Eventbildern des an diesem Tag stattfindenden Connexxtion Meetings!

Die heutige Technik in modernen Smartphones ist wirklich verblüffend. Die eingebauten Kameras werden in Kombination mit der Software immer besser und kommen immer näher an die Qualität einer Profikamera. Dies verleitet gerne dazu, benötigte Business-Portraits von sich per Selfie zu erstellen. Doch durch den geringen Abstand von Linse und Gesicht muss das Smartphone hier mit einem Weitwinkelobjektiv arbeiten. Dies verzerrt allerdings gerne mal das Gesicht. Zudem ist die Qualität der Frontkamera meistens nicht besonders gut und stößt bereits bei etwas schlechteren Lichtverhältnissen an seine Grenzen.

Wenn man aber Portraits bei einem Fotografen erstellen lässt hat man gewisse Vorteile. Der Fotograf kann im Studio das Licht durch Blitze so einstellen, dass es dem eigenen Gesicht schmeichelt. Zudem bekommt man Tipps zur Körperhaltung und Mimik. Somit kann man den Charakter der Person hervorheben. Man kann ebenso durch verschiedene Perspektiven und Schärfeeinstellungen individuelle Fotografien erhalten, welche eben nicht 0815 sind. Die Fotos sind und wirken professioneller und erwecken beim Betrachtenden im besten Fall Sympathie und Vertrauen. Zudem sind Fotografien vom Profi wesentlich hochwertiger und lassen sich problemlos für jedes Medium einsetzen, sei es der Internetauftritt, auf Flyer oder auf großen Werbeplakaten!

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Ansgar Peter

Der Markt, der elektrisch betriebenen Fahrzeuge, wächst stetig. E-Bikes, E-Autos, E-Scooter, E-Mini Bikes und elektrische Kinderfahrzeuge boomen und Elektromotorräder (E-Motorcycles) holen rasant auf. SCHOBBA Elektrocycles sind eine echte Option für Verkehrsteilnehmer, die einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität und zur Verringerung des Schadstoffausstoßes beitragen wollen. Wer dann noch das Glück hat, an einer Solaranlage “auftanken” zu können, hat ein echt gutes Fahrgefühl und kein Cruise wird jemals zur Ruhestörung oder Lärmbelästigung, noch nicht einmal im Kur- oder Landschaftsschutzgebiet.

Elektromotorräder werden bis 2030 in Deutschland nur über eine jährliche Prämie der Treibhausgas – Quote gefördert. Die sog. THG-Prämie hängt vom Geschäftsmodell des THG-Abwicklers ab und liegt je nach Modell zwischen rund 200 und 370 €. Die Prämie wird jedes Jahr neu festgelegt. Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Antrieb „Elektro“ vermerkt ist, dann ist das E-Fahrzeug zum Erhalt der Prämie berechtigt. Interessant ist das E-Bike Leasing. So können Arbeitgeber ein E-Fahrzeug leasen und mit Steuervorteilen den Angestellten als Dienstfahrzeug” mit privater Nutzung zur Verfügung stellen. In aller Regel werden  Mitarbeiter bereits im Prozess der Anschaffung einbezogen, können ihre Wünsche äußern oder sich bei Bedarf das E-Fahrzeug sogar selbst aussuchen. Motoren, deren Leistung über 25 km/h hinausgeht, fallen unter die Dienstwagenbesteuerung und sind ggf. mit der Ein-Prozent-Regelung für die Privatnutzung in der monatlichen Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen.

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Michael Bessel